Energetisch Sanieren steuerleicht gemacht
FOTO: Corinna EIchberger-Renneisen; TEXT: Petra Neumaier
Gute Nachrichten für alle Hausbesitzer, die ihr Gebäude energetisch sanieren lassen möchten: Noch bis zum Jahr 2030 werden die dafür erforderlichen Maßnahmen durch einen prozentualen Abzug der Aufwendungen von der Steuerschuld gefördert. Die Neuregelung gilt für Sanierungen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen sind. Die erfahrenen Experten der BERATA-Steuerkanzlei in Gröbenzell beraten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Haus darf ausschließlich vom Besitzer selbst bewohnt oder anderen mietfrei zur Nutzung überlassen werden, und muss zudem älter als zehn Jahre sein. Dabei ist der Baubeginn des Gebäudes maßgeblich.
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken; die Erneuerung der Fenster oder Außentüren; die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage; die Erneuerung einer Heizungsanlage (auch Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik, Hybridanlagen, Brennstoffzellen und Mini- KWKs oder der Anschluss an ein Wärmenetz); der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung; die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung?
Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, jedoch maximal 40 000 Euro. Dabei ist unerheblich, ob es sich um Personal- oder Materialkosten handelt. Gehört ein Objekt mehreren Personen, kann die Ermäßigung nur einmal beansprucht werden. Der Betrag verteilt sich zudem über drei Jahre ab des Abschlusses der Maßnahme.
Was ist mit Eigentumswohnungen?
Jede Eigentumswohnung ist als begünstigtes Objekt anzusehen.
Wer fördert was aktuell?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) gibt Kredite für energieeffizientes Sanieren und Erneuerbare Energien sowie Zuschüsse für Investitionen zur Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen, Baubegleitung und Brennstoffzellen. Förderungen für die Energieberatung der Verbraucherzentrale sowie das Programm „Energieeffizientes Bauen und Sanieren“ werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gewährt.
Tipp: Steuerermäßigung bis zu 40 000 €
BERATA-GmbH
Steuerberatungsgesellschaft, Oppelner Straße 5, 82194 Gröbenzell, Telefon 08142 444560, www.berata-groebenzell.de
Die Steuerberater Sarah Frank und Wilhelm Müller mit ihrem Team beraten Sie gerne.